WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMER UND FUHRPARKLEITER

UVV-FAHRZEUGKONTROLLE

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten Unternehmer und Fuhrparkleiter, bei allen betrieblich zugelassenen Fahrzeugen mindestens einmal im Jahr eine Prüfung auf Betriebssicherheit durch Sachkundige vornehmen zu lassen.1

Wir unterstützen Sie mit unserer UVV-Fahrzeugkontrolle, Ihr Fahrzeug zuverlässig auf die vorgeschriebene Betriebssicherheit zu überprüfen.

INFO:

Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber die Verantwortung. Wer diese Pflicht missachtet, riskiert ein Bußgeld. Sollte sich mit einem Dienstwagen ein Arbeitsunfall ereignen, der auf eine Missachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zurückzuführen ist, kann unter Umständen die Versicherungsleistung verweigert werden.

Bei der UVV-Fahrzeugkontrolle werden sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Arbeitssicherheit des Fahrzeugs geprüft.

  • Die Prüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gilt als erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis einer Hauptuntersuchung vorliegt oder bei einer Inspektion keine Mängel festgestellt wurden.
  • Um auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit alle Anforderungen zu erfüllen, müssen zusätzliche Prüfpunkte abgearbeitet und dokumentiert werden (z. B. Bremswirkung, Warnkleidung, Anhängerzugvorrichtungen, Vorrichtungen zur Ladungssicherung).
1 Geregelt ist diese Fahrzeugkontrolle in 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV-Vorschrift 70).
  • Terminierung, Durchführung und Dokumentation der UVV-Fahrzeugkontrolle aus einer Hand
  • Zeit- und Kostenersparnis
  • rechtzeitige Erinnerung an die nächste UVVPrüfung
  • Reduzierung unnötiger Standzeiten und Folgetermine durch Kombinationmit Inspektion oder HU
  • sofortige Beseitigung festgestellter Mängel möglich
1 Geregelt ist diese Fahrzeugkontrolle in 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV-Vorschrift 70).