UVV-FAHRZEUGKONTROLLE
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten Unternehmer und Fuhrparkleiter, bei allen betrieblich zugelassenen Fahrzeugen mindestens einmal im Jahr eine Prüfung auf Betriebssicherheit durch Sachkundige vornehmen zu lassen.1
Wir unterstützen Sie mit unserer UVV-Fahrzeugkontrolle, Ihr Fahrzeug zuverlässig auf die vorgeschriebene Betriebssicherheit zu überprüfen.
INFO:
Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber die Verantwortung. Wer diese Pflicht missachtet, riskiert ein Bußgeld. Sollte sich mit einem Dienstwagen ein Arbeitsunfall ereignen, der auf eine Missachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zurückzuführen ist, kann unter Umständen die Versicherungsleistung verweigert werden.